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Gesetzlich Versicherte
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Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte
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Selbstzahler
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KOSTENÜBERNAHME
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Eine Kassenzulassung habe ich fallen lassen wegen meiner Leitungstätigkeit in der IFB. Die Kosten werden von den Kassen nur in seltenen Fällen übernommen.
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Die Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten in voller Höhe.
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Die Kosten der Behandlung können selbst übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach (GÖP). Ausnahmen nach Bedarf sind möglich.
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